Informationen, Tipps und Tricks

Hier finden Sie hilfreiche Informationen rund um die Container Verschiffung und Einfuhr von Seefrachtcontainern sowie weitere nützliche Informationen.

Einfuhr von Umzugscontainern

Wenn wir Ihren Überseeumzug übernehmen, gehören die Zollformalitäten zu unserer Tätigkeit. Es gibt aber einige Dinge die man je nach Land bei der Einfuhr von Umzugscontainern wissen sollte.

Wichtig zu wissen für die USA:
Für die Verschiffung als zollfreies Haushaltsgut wird ein US-Pass oder ein Visum benötigt. Für Deutsche Haushaltsgeräte muss man in den USA Adapter kaufen und es macht fast keinen Sinn, als Beispiel Dinge wie Flachbildschirme in die USA zu importieren. Amerikanische Bildschirme sind im Regelfall viel größer als Deutsche Modelle, ohne deswegen teuer zu sein.

Wichtig zu wissen für Australien:
Australische Quarantänestellen können unglaublich penibel sein. So können Schuhe, Staubsauger und Fahrräder in Quarantäne gelangen. Dies wird einem mit einem freundlichen Schreiben mitgeteilt. Darauf kann man von einer von drei Varianten Gebrauch machen:

Es wird professionell von Amtswegen gereinigt,
Sie lassen die Sachen zurück schicken oder
Sie stimmen der Vernichtung zu.
Selbstverständlich sind alle Varianten kostenpflichtig. Billiger ist es seine Schuhe als Fluggepäck mitzunehmen und sein Fahrrad in Deutschland zu verschenken.

Wichtig zu wissen für China:
Die Einfuhr von Radio-Sendegeräten und technische Teile um Rundfunksender zu bauen sind in China verboten. Etwas Vorsicht ist auch bei der Einfuhr der Bibliothek empfehlenswert. Bücher die in China verboten sind dürfen nicht eingeführt werden. Auskunft gibt das Chinesische Konsulat.

Wichtig zu wissen für Norwegen:
Ein Fernseher muss unbedingt bei der Einreise angegeben werden. Damit wird man in Norwegen automatisch für die Fernsehgebühren erfasst. Bei der Anmeldung in Norwegen muss man die Abmeldebescheinigung aus Deutschland vorzeigen.

Überseeumzug – Tipps

Welche Unterlagen benötigt das Speditionsunternehmen für die Verschiffung?
Wir benötigen eine sogenannte Packliste mit den Angaben, des Versenders und Empfängers mit kompletter Anschrift. Außerdem welche Waren Sie versenden möchten. Es muss das Netto und das Bruttogewicht genannt werden. Was dies im Einzelnen ist und wie diese ausgefüllt werden muss, erklären wir Ihnen gerne. Grundsätzlich gilt, es müssen Stichworte verwendet werden, wie Kleider, Porzellan oder Küchenzeile. Die Liste muss immer doppelt vorliegen, in deutscher Sprache und in der Sprache des Ziellandes. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Übersetzung.

Gibt es Gegenstände die ich grundsätzlich nicht in einen Container packen darf?
Es ist verboten Waffen, Munition, explosive Stoffe aller Art und Chemikalien wie Reinigungsmittel, Alkohol, Tiere, Pflanzen und Samen als Umzugsgut zu versenden. In konkreten Einzelfällen hilft auch immer eine Anfrage beim zuständigen Konsulat.

Wie belädt man einen Container?
Der Container muss seetauglich gestaut, waren gegen verrutschen, Nässe u.s.w. gesichert werden! Wenn der Container geprüft wird und der Container nicht ordentlich gestaut wurde, kann es dazu kommen, dass der Container von einer Firma ausgepackt und neu gestaut werden muss. Das wäre mit erheblichen Kosten verbunden!

Achtung! Verpackungskisten aus Holz müssen begast sein! Ansonsten ist eine Einfuhr in Ihrem Zielland sehr schwierig. Ein Begasungsunternehmen erstellt Ihnen eine Bescheinigung darüber. Außerdem wird auf der Verpackung ein Stempel ( IPPC) angebracht! Selbstverständlich haben wir Firmen die wir Ihnen empfehlen können.

Plomben
Ihr Container wird nach dem verladen verplombt. Erst im Zielhafen wird diese Plombe geöffnet.

Kann man ein Fahrzeug verschiffen?
Selbstverständlich, wir sind unter anderem darauf spezialisiert.

Container Tipps & Types

Die Idee des Seefracht Containers entstand in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts. Allerdings dauerte es mehr als 20 Jahre bis zur Realisierung: 1956 wurden die ersten Container für die Seefracht eingesetzt. Seinen weltweiten Durchbruch erlangte die „praktische Kiste“ während des Vietnamkriegs in den 60er Jahren, als es darum ging große Mengen Material schnell, schonend und kostengünstig zu transportieren. Der US-amerikanische Ursprung bedingt auch die heute unverändert übliche Norm, gemessen in „foot and inches“: Abmessungen, die zum Leidwesen aller europäischer Logistiker nicht mit den Maßen der EURO-Palette kompatibel sind. Heute ist der Container aus dem internationalen Überseehandel nicht mehr wegzudenken: Schätzungen sprechen von ungefähr 100 Millionen Containerbewegungen pro Jahr.

Seefrachtberechnung

Gerne erläutern wir als Logistikunternehmen für Seefracht, wie eine solche Berechnung erfolgt. Container und Kühlcontainer gibt es mit unterschiedlichen Volumen und maximalen Belastungen.

Die Grundlage zur Seefrachtberechnung beruht immer auf:

Der Länge (cm) x Breite (cm) x Höhe (cm)  dies entspricht dem Kubik. Für Seefracht bedeutet dies 1 Kubik gleich 1.000 Kilo. Abgerechnet wird in Kilogramm oder Kubikmeter, je nach dem was höher ist.

Maße, Halterungen und Stapelbarkeit der Seefrachtcontainer sind durch die internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) genormt. ISO-Norm 668 ist die technische Bezeichnung dieser Norm.

Seefrachtcontainer können über Land und Wasser transportiert werden.