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Warentransportversicherung

Falls Ihre Ware mal Schiffbruch erleidet, hier die Erläuterung, warum Sie eine Tarnsportversicherung eindecken sollten:

Auf eine Transportversicherung kann kaum ein Unternehmer oder privater Versender mehr verzichten. Die Kosten, welche bei einem Verlust oder einer schweren Beschädigung der Ware auf der Reise drohen, können immens sein und für einen Betrieb schlimmstenfalls zur Existenzbedrohung führen. Wer keine Transportversicherung abschließt, verlädt sein Gut unversichert und muss im Schadenfall das Risiko immer zunächst selbst tragen.

Bei einer Transportversicherung ist also die zu transportierende Ware versichert. Wird diese auf der versicherten Reise beschädigt oder zerstört, setzt die Deckung des Versicherers ein.
Die Warentransportversicherung versichert Güter jeglicher Art während des Transportes auf dem Luft-, Land- oder Seeweg von und zu allen Plätzen der Erde.
Auf diesem Weg kann heutzutage vieles passieren, z.B. durch Naturgewalten wie Erd- oder Seebeben oder Havarie des Seeschiffes, und damit auch ein hoher Schaden entstehen.
Damit sie als Unternehmer oder privater Versender gegen Schäden abgesichert und damit auch gleichzeitig der Fortbestand des Unternehmens abgesichert ist, ist diese Versicherung notwendig.

sinkendes schiff

Bitte beachten

  • Der Transportversicherungsmarkt ist von großer gesamtwirtschaftlicher Bedeutung, denn ohne die Transportversicherung würde der Binnen- und Außenhandel nicht funktionieren. Die Marktbeteiligten wären nicht bereit, die Transportrisiken selbst zu tragen oder könnten dies gar nicht. Die Transportversicherung, als Risikoträger für die Gefahren des Transportes, ist eine der wesentlichen Stützen von Handel, Industrie und Verkehrsgewerbe und leistet einen wichtigen volkswirtschaftlichen Beitrag.
  • Ein klarer Vorteil der Transportversicherung ist die schnellere Schadenbearbeitung für den Eigentümer der Ware: Die Transportversicherung leistet, wenn ein Schaden auf der versicherten Reise eingetreten ist. Die Verursachungsfrage rückt in den Hintergrund.
  • Die Transportversicherung trägt zudem das Insolvenz- bzw. Bonitätsrisiko des Transporteurs, denn dieser könnte im Schadenfall plötzlich nicht mehr zahlungsfähig sein.
  • Sie übernimmt die Schadenbearbeitung und Regressführung gegenüber dem Frachtführer und verfügt über entsprechendes Know-Know im Transportrecht.
  • Ferner stellt sie nicht auf gesetzliche, vertragliche oder gewichtsbezogene Haftungsbegrenzungen der Transporteure ab (z.B. 5,- €/Kg nach ADSp oder 8,33 SZR/Kg) und deckt auch Schäden ab, die der Spediteur oder Frachtführer nach der gesetzlichen Haftung nicht zu ersetzen hätte.
  • Hierzu gehören zum Beispiel:
    • höhere Gewalt (Blitzschlag, Hagel, etc.)
    • unabwendbare Ereignisse (Raubüberfall, ein unverschuldeter Verkehrsunfall)
    • Güterfolgeschäden
  • Bei Gütern mit geringem Gewicht aber verhältnismäßig hohem Warenwert kann die gesetzliche Haftung des Spediteurs oder Frachtführers zur Deckung des Schadens nicht ausreichen, so dass eine Transportversicherung ratsam ist. Die Haftung des Spediteurs oder Frachtführers ist nämlich im Schadenfall regelmäßig der Höhe nach begrenzt. Die Haftung ist regelmäßig auf Grundlage des Sendungsgewichts limitiert, z.B. gemäß § 431 HGB auf 8,33 SZR für jedes Kilogramm des Rohgewicht der Sendung (identisch Artikel 23. Abs. 3 der CMR), bei Seetransporten: 2 SZR/Kg bzw. 666,67 pro Stück oder Einheit oder nach ADSp auf 5,- € pro Kg des Rohgewichts der Sendung.
  •  Insbesondere bei Seetransporten ist der Abschluss einer Transportversicherung ratsam. Bei einem Schiffsunglück wie Untergang, Strandung oder Feuer an Bord kann der Kapitän Havarie-Grosse erklären, wobei die Kosten der Havarie-Grosse prozentual auf das Schiff, die Fracht und die Ladung aufgeteilt werden. Bergungskosten o.ä. können dabei leicht bis zu 100% des Warenwertes betragen und müssen vom Ladungseigentümer selbst getragen werden, wenn keine Transportversicherung besteht. Hat man allerdings eine Transportversicherung für die Seereise eingedeckt, übernimmt der Versicherer die Zahlung der Havarie-Grosse-Kosten sowie die administrative Abwicklung.